Ein
Bundesministerium ist die einem
Bundesminister zugeordnete oberste
Bundesbehörde. Nach
Grundgesetz besteht die
Bundesregierung aus dem
Bundeskanzler und den Bundesministern. Innerhalb der vom Bundeskanzler gesetzten Richtlinien leitet jeder Bundesminister sein
Ressort in eigener Verantwortung. Zu dem Ressort eines Bundesministers gehört das
Bundesministerium als oberste Bundesbehörde und die dem Ressort zugeordneten oberen, mittleren und unteren Bundesbehörden. Die
Beamten und
Angestellten des Bundesministeriums nehmen im Auftrag und im Namen des Bundesministers dessen Aufgaben wahr, insbesondere die Aufsicht gegenüber den nachgeordneten Behörden, aber auch die politischen Aufgaben gegenüber dem
Bundestag und den anderen Organen des
Bundes.