Der
Bundespräsident ist gemäß Abs. 5
Bundes-Verfassungsgesetz das auf sechs Jahre
gewählte Staatsoberhaupt der Republik
Österreich. Seit 1951 findet die Wahl direkt durch das
Bundesvolk statt. Er kann für die unmittelbar folgende Funktionsperiode nur einmal wiedergewählt werden und in Summe zwölf Jahre ununterbrochen im Amt sein. Er ist – neben den
Bundesministern, den
Staatssekretären und den Mitgliedern der
Landesregierungen – ein
oberstes Organ der
Vollziehung nach Abs 1 B-VG. Zu den Kernkompetenzen des Bundespräsidenten gehören die Ernennung des Bundeskanzlers und, auf dessen Vorschlag, der weiteren Mitglieder der Bundesregierung sowie die Möglichkeit auf Ansuchen der Regierung den Nationalrat aufzulösen. Die Stellung des Bundespräsidenten und seine Kompetenzen definieren Österreich als sogenannte parlamentarische Semipräsidialrepublik.