Bundesstraßen sind in
Österreich hochrangige, meist kreuzungsfreie
Fernstraßen gemäß
Bundesstraßengesetz. Diese werden in
Autobahnen (Bundesstraßen A) und Schnellstraßen
(Bundesstraßen S) eingeteilt, stehen in Bundeseigentum und werden von der
ASFINAG verwaltet. Bis zum Jahr 2002 gab es zusätzlich die
Bundesstraßen B, welche mit dem
Bundesstraßen-Übertragungsgesetz 2002 den jeweiligen Ländern zugeteilt wurden.