Bundeswaldgesetz


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Bundeswaldgesetz
Das Bundeswaldgesetz (BWaldG) bzw. das Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft trat am 2. Mai 1975 in Kraft. Es regelt u. a. die Erhaltung und Bewirtschaftung der Wälder in Deutschland, die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse sowie die Förderung der Forstwirtschaft.

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