Das
Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr, kurz
Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (
BwAttraktStG), nichtamtliche Kurzform
Bundeswehrattraktivitätssteigerungsgesetz, ist eine am 26. Februar 2015 vom
Deutschen Bundestag „mit beigefügten Maßgaben“, also mit zusätzlichen nachträglichen Änderungen, im Übrigen unverändert verabschiedete und nicht
zustimmungsbedürftige Rechtsnorm, welche unter anderem die Arbeitsbedingungen, sowie die Besoldung und Versorgung der Beschäftigten der
Bundeswehr verbessern, und somit die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeberin steigern soll.