Eine
Bursprake bezeichnet im
Spätmittelalter in verschiedenen norddeutschen Städten eine Bürgerversammlung (
Bur = Bürger) auf der Vorschriften beschlossen wurden, im engeren Sinn ist eine Bursprake auch die bei dieser Gelegenheit verlesene Sammlung von ordnungspolitischen Vorschriften und Anweisungen des Rates der Stadt. Später wurden auf den Versammlungen nur noch die Texte des Rates zur Kenntnis genommen. Neben dem Stadtrecht und den Rezessen waren Burspraken das dritte Element der städtischen Rechtsordnung, die als Teil der bürgerlichen Selbstverwaltung angesehen werden.