Ein
Rufzeichen (auch
Stationskennung) dient nach den Regelungen der
Internationalen Fernmeldeunion (ITU) zur Identifikation einer
Funkstelle. In den Funkdiensten, in denen ein Rufzeichen verwendet wird, muss im internationalen Funkverkehr die Rufzeichennennung gemäß der
Vollzugsordnung für den Funkdienst nach der dort in Anhang 14 angegebenen Internationalen Buchstabiertafel erfolgen.