Ein
Carnet (von franz.
Carnet,
Heft) ist ein (mehrseitig geheftetes)
Zolldokument, wobei man drei Arten von Carnets unterscheidet:
Carnet ATA (Carnet Admission Temporaire/Temporary Admission)
Das
Carnet ATA ist eine Art „Reisepass“ für
Waren, wie zum Beispiel Messegüter, Warenmuster und Berufsausrüstungsgegenstände. Das Carnet ATA erleichtert die vorübergehende
Einfuhr von Waren in ein anderes
Zollgebiet als das heimische. Es wird heute in 65 Ländern der Welt angewendet. Die Carnetbenutzer sparen mit diesem Zollverfahren Zeit bei der Einfuhrabfertigung, weil keine Sicherheitshinterlegung in Höhe der auf den Waren ruhenden ausländischen Einfuhrabgaben (wie Zölle, Einfuhrumsatzsteuer) erfolgen muss. Der ausländische Zoll erhält durch das Carnet eine Art Bürgschaft, die seinen Anspruch auf Bezahlung der Einfuhrabgaben sichert. Carnets sind immer für ein Jahr gültig und nur erlaubt für Berufsausrüstung, Warenmuster, Messe- und Ausstellungsgut oder gemäß nationaler Vorschrift (nur in Ausnahmefällen, wenn die
IHK ausführlich darauf hingewiesen hat). Carnets werden in Deutschland von den regional zuständigen Industrie- und Handelskammern und in enger Kooperation mit der in Hamburg ansässigen „
Euler Hermes Kreditversicherungs-AG“ ausgestellt. Vor Beginn der Auslandsreise muss das jeweilige Binnenzollamt die Ware begutachten und deren „
Nämlichkeit“ feststellen. Jedes Carnet ist nach Ende der Reise, jedoch spätestens zum Ablauf seiner Gültigkeitsdauer, an die Industrie- und Handelskammer zurückzugeben.