Als
Censur ( von = „begutachten, schätzen“) wird das
Amt oder die Amtstätigkeit des
Censors bezeichnet. Der Censor war hoher
Beamter der
römischen Republik. Zu seinen Aufgaben gehörte die Durchführung der Volks- und Vermögensschätzungen (), die Besetzung des
Senats () und die Aufsicht über die
Sitten der Römer ().