Chef der Zivilverwaltung


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Chef der Zivilverwaltung
Chef der Zivilverwaltung (CdZ) war eine deutsche Amtsbezeichnung in der Zeit des Zweiten Weltkriegs. Aufgabe eines Chefs der Zivilverwaltung war, im Auftrag des Oberbefehlshabers des Heeres in eroberten Gebieten die zivile Verwaltung zu leiten. Dazu stand ihm eine Militärbehörde zur Verfügung. Ein CdZ übernahm die Besatzungsverwaltung eines besetzten Gebietes solange, bis nach Abschluss der militärischen Operationen eine neue Zivilverwaltung eingesetzt wurde.

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