(frz.; ‚Strafgesetzbuch‘) ist seit über 200 Jahren der Name des französischen Strafgesetzbuchs (dt. Abk.: fStGB oder StGB-F) und damit die Kodifizierung des Strafrechts Frankreichs. Der heutige (auch ) trat am 1. März 1994 in Kraft und löste damals seinen noch auf Napoleon zurückgehenden Vorgänger aus dem Jahr 1810 ab. Das Gesetzeswerk regelt sowohl die Straftatbestände wie auch die zu verhängenden Strafen.