Die Römische Republik (res publica) verteilte die Regierungsgewalt formal auf drei separate Versammlungen, die Comitia Centuriata, die Comitia Populi Tributa und das Concilium Plebis. Anders als in modernen Parlamenten kannten diese Körperschaften keine Gewaltenteilung, sondern kombinierten legislative, richterliche und wahlrechtliche Funktionen. Sie verfügten über die Möglichkeit, Gesetze rückwirkend (ex post facto) zu ändern. Der Römische Senat dagegen war formal eine beratende Kammer und besaß (zumindest theoretisch) keine legislative oder richterliche Macht.