Cuius regio, eius religio


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Cuius regio, eius religio
, auch: (lateinisch für: ‚wessen Gebiet, dessen Religion‘, im damaligen Sprachgebrauch oft: ‚wes der Fürst, des der Glaub'‘), ist eine lateinische Redewendung, die besagt, dass der Herrscher eines Landes berechtigt ist, die Religion für dessen Bewohner vorzugeben. Sie ist die Kurzform eines im Augsburger Religionsfrieden niedergelegten Rechtsprinzips, das weitgehend bis zum Westfälischen Frieden galt (→ Assekurationsakte). Die lateinische Redewendung wurde vom Greifswalder Rechtsprofessor Joachim Stephani im Jahre 1612 geprägt.

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