Ein
Dienstordnungsangestellter (Abk.: DO-Angestellter) ist ein Beschäftigter einer
Berufsgenossenschaft oder einer
Krankenkasse, der zwar in einem privatrechtlichen
Arbeitsverhältnis steht, für den aber kraft dieses Vertrages
beamtenrechtliche Grundsätze, wie z. B. die Besoldung oder die Beihilfeberechtigung, gelten.
Tarifverträge finden auf das Dienstordnungsverhältnis grundsätzlich keine Anwendung, es sei denn, die konkrete Dienstordnung sieht günstigere Regelungen bzw. die explizite Geltung bestimmter tarifrechtlicher Vorschriften vor.