DO-Angestellter


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Dienstordnungsangestellter
Ein Dienstordnungsangestellter (Abk.: DO-Angestellter) ist ein Beschäftigter einer Berufsgenossenschaft oder einer Krankenkasse, der zwar in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis steht, für den aber kraft dieses Vertrages beamtenrechtliche Grundsätze, wie z. B. die Besoldung oder die Beihilfeberechtigung, gelten. Tarifverträge finden auf das Dienstordnungsverhältnis grundsätzlich keine Anwendung, es sei denn, die konkrete Dienstordnung sieht günstigere Regelungen bzw. die explizite Geltung bestimmter tarifrechtlicher Vorschriften vor.

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