In der
Kriminologie wird die Bezeichnung
Delikt als allgemeiner (eher
soziologisch als juristisch definierter) Begriff für eine
strafrechtlich relevante Verfehlung verwandt. In gleicher Weise sprechen Soziologie und Kriminologie vom Straftäter auch als von dem
Delinquenten. Von
Delinquenz wird in den Sozialwissenschaften sowohl bei der vollendeten Begehung krimineller Delikte (dann gleichbedeutend mit individueller
Kriminalität) als auch im Sinne einer anhand objektiver Kriterien (in der Regel Handlungen) feststellbaren, subjektiv verankerten Neigung dazu gesprochen.