Deliktsrecht (Deutschland)


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Deliktsrecht (Deutschland)
Das Deliktsrecht befasst sich mit dem zivilrechtlichen Teil der Haftung für unerlaubte Handlungen (man sagt daher auch: Recht der unerlaubten Handlung(en)). Die zivilrechtliche Schadensersatzhaftung aus einem solchen deliktischen Vergehen wird auch deliktische Haftung oder Unrechtshaftung genannt. Das Deliktsrecht ist im deutschen Recht in den  BGB geregelt. Im engeren Sinn behandelt das Deliktsrecht nur die Frage nach der Begründung der Haftung (an debeatur), der Umfang der Haftung (quantum debeatur) richtet sich dagegen nach dem Schadensrecht in (Schadensersatz).

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