Denkmalschutzgesetz (Nordrhein-Westfalen)


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Denkmalschutzgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11. März 1980 ist die Grundlage des Denkmalrechts in Nordrhein-Westfalen. Das Gesetz wird in der Regel mit DSchG NRW abgekürzt. Es ist eines der Denkmalschutzgesetze in Deutschland, ist aber in seiner Gesetzeswirkung durch aktuelle Mittelkürzungen bedroht.

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