Die
Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 schaffte das bisher
föderalistisch strukturierte Gemeindeverfassungsrecht der deutschen Länder ab zugunsten einer
zentralistischen Regelung, die im gesamten
Deutschen Reich galt. Der
nationalsozialistische Staat sah in ihr eines der grundlegenden Gesetze seines Regimes wie schon aus der
Präambel („Auf dem von ihr bereiteten Boden wird sich der Neubau des Reiches vollenden.“) zu ersehen ist; daher wurden auch demokratische Elemente wie Wahlen zum Amt des
Bürgermeisters oder Abstimmungen im Gemeinde- bzw.
Stadtrat abgeschafft und die Stellung der
NSDAP fest verankert.