Deutsche Post (DDR)


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Deutsche Post (DDR)

Die Deutsche Post (DP) war aufgrund eines Gesetzes vom 3. April 1959 als staatliche Einrichtung der Träger des Post- und Fernmeldewesens in der DDR. Ihr wurde das alleinige Recht zur NachrichtenbeförderungNachrichtenübermittlung sowie zum Vertrieb von Presseerzeugnissen (PZV) auf dem Gebiet der DDR übertragen.

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