Deutsche Rentenversicherung ist der Name, unter dem seit dem 1. Oktober 2005 die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland durch in Bundesträger und Regionalträger unterschiedene Körperschaften des öffentlichen Rechts wahrgenommen werden. Deutsche Rentenversicherung ist gemeinsamer Name und gemeinsames Logo für alle beteiligten Rentenversicherungsträger, jedoch keine ihnen übergeordnete Behörde.