Deutsche Staatsangehörigkeit


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Deutsche Staatsangehörigkeit
Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Zugehörigkeit einer natürlichen Person zum deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland. Daraus werden – wie allgemein aus dem Bürgerrecht – spezifische Rechte und Pflichten hergeleitet. Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird mit dem Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen.

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