Als
deutsche Teilung oder
Teilung Deutschlands (auch
Spaltung Deutschlands genannt) wird die Existenz zweier deutscher
Staaten auf dem Gebiet
Deutschlands im Zeitraum von 1949 bis zur
deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 bezeichnet. Zu dieser Teilung gehörte auch die völkerrechtliche Abtrennung der
Ostgebiete des Deutschen Reiches zum 3. Oktober 1990, mit denen Polen für seine Westverschiebung (d. h. Verzicht Polens auf die von ihm in den 1920er Jahren annektierten Territorien der
Ukraine und
Weißrusslands und faktische Wiederherstellung der ostpolnischen Grenze in Form der
Curzon-Linie) entschädigt wurde und die etwa ein Viertel des deutschen Territoriums von 1937 ausgemacht hatten. Sie war ein Ergebnis des
Zweiten Weltkrieges sowie des anschließenden
Kalten Krieges zwischen den einstigen Verbündeten der
Anti-Hitler-Koalition.