Das
Deutsche Institut für Menschenrechte ist als unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution eine Einrichtung der Zivilgesellschaft mit Sitz in
Berlin. Es wurde als Ergebnis einer mehrjährigen gesellschaftlichen Diskussion, die in einen einstimmigen Beschluss des
Deutschen Bundestages vom 7. Dezember 2000 zur Schaffung eines Deutschen Instituts für Menschenrechte mündete, am 8. März
2001 als unabhängiger Verein gegründet. Das Institut ist eine „Nationale Menschenrechtsinstitution“ und basiert auf den „Pariser Prinzipien“ der
Vereinten Nationen.