Das
Deutsche Richtergesetz (DRiG) regelt die Rechtsstellung der
Richter im Bundes- und Landesdienst in der Bundesrepublik Deutschland. Zusätzlich haben die einzelnen Bundesländer eigene Richtergesetze zur Konkretisierung der Rahmenvorschriften erlassen. Die
Normsetzungskompetenz für Bund und Länder erwächst aus
GG. Das Gesetz konkretisiert zahlreiche Verfassungsvorgaben für die
Richter als Organe der
rechtsprechenden Gewalt. Insbesondere die Unvereinbarkeit des Richteramts mit anderweitigen Tätigkeiten in einer der anderen Gewalten.