Als
Deutschstämmige werden im traditionellen Sprachgebrauch
Personen bezeichnet, deren
Vorfahren Deutsche sind oder waren und die keine
deutsche Staatsbürgerschaft besitzen beziehungsweise diese aufgegeben oder verloren haben. Das Attribut
deutschstämmig wird meistens auf Personen angewendet, die sich nicht mehr dauerhaft in dem Gebiet aufhalten, in dem ihre
Deutsch als
Muttersprache sprechenden Vorfahren gelebt haben.