Die Verträge (EUV/AEUV)


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Die Verträge (EUV/AEUV)
Die Bezeichnung die Verträge ist ein durch den Vertrag von Lissabon eingeführter Klammerbegriff für den Vertrag über die Europäische Union (EUV) und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) als rechtliche und funktionale Einheit. Die beiden Vertragswerke bilden zusammen die rechtliche Grundlage der Europäischen Union.

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