Der
Dienstadel war zunächst ein persönlicher
Amtsadel, durch Erblichkeit in die nächste Generation könnte dies zur weiteren
Nobilierung führen. Im Laufe des Mittelalters wurde diese Vorgehensweise nicht nur für den königlichen Dienst, sondern auch für
Dienstmannen von Fürstentümern und Hochstiften angewandt.