Unter Dienstpersonenverkehr oder Werk(s)personenverkehr versteht man Zugverbindungen auf einer Werksbahn oder Anschlussbahn, die nicht Teil des öffentlichen Personennahverkehrs sind und für die deshalb teilweise auch keine Fahrpläne publiziert werden. Sie dienen dazu, Beschäftigte möglichst direkt zu ihrer Arbeitsstätte zu bringen.