Als Dikasterien bezeichnet man die einzelnen Ämter der römischen Kurie. Sie sind die vom Papst (Heiliger Stuhl) mit der Leitung der römisch-katholischen Kirche beauftragten Zentralbehörden. Zu ihnen zählen das Staatssekretariat, die Kongregationen, die kirchlichen Gerichtshöfe, die Päpstlichen Räte, Kommissionen und Ämter.