Auslandsvertretungen (auch
Missionen genannt) sind dauerhaft eingerichtete
völkerrechtliche Vertretungen eines
Staates im
Ausland bei einer fremden Macht oder bei zwischen- und überstaatlichen Organisationen (z.B: bei
internationalen Organisationen wie den
Vereinten Nationen). Nicht zu den Auslandsvertretungen zählen reine Verbindungsbüros, wie sie von bestimmten Regierungsstellen (z. B. Ministerien, Kriminalämtern) bei fremden Regierungsbehörden oder internationalen Institutionen unterhalten werden.