Der
Doktor (weibl.
Doktorin;
lateinisch doctor, weibl.
doctrix; zu lat.
docere ‚lehren‘,
doctus ‚gelehrt‘) ist der höchste
akademische Grad. Die Abkürzung ist
Dr., im Plural
Dres. (lat.
doctores). Der Plural gilt jedoch allein für mehrere Personen mit Doktorgrad und nicht – wie vielfach fälschlich auch von höchsten akademischen Würdenträgern angegeben – auf mehrere Doktorgrade einer Person. Die Bezeichnung "Dres. h.c." für eine einzelne Person ist daher grammatisch und sachlich unrichtig. Der akademische
Doktorgrad (das Doktorat) wird durch die
Promotion an einer
Hochschule mit
Promotionsrecht erlangt. Durch die Promotion wird dem Kandidaten die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten bescheinigt. Eine abgeschlossene Promotion ist in der Regel Voraussetzung für eine
Habilitation.