Ein
Doppelzentrum ist in der
Raumordnung der Verbund zweier
zentraler Orte auf Grund ihrer geographischen Nähe, wobei die administrative Selbständigkeit – im Gegensatz zu einer
Städtefusion – bewahrt wurde. Allerdings wird der Begriff Doppelzentrum nur in der Landes- und Regionalplanung weniger
Länder verwendet (überwiegend
Baden-Württemberg).