Dorfgebiet ist in Deutschland ein planungsrechtlicher Begriff aus der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und dort in
§ 5]als eigenständiger Baugebietstyp geregelt. Unter den verschiedenen Baugebieten der BauNVO ist das Dorfgebiet das einzige, in dem auch die Errichtung von
land- und
forstwirtschaftlichen Betrieben einschließlich der damit verbundenen Tierhaltung zulässig ist. Daneben sind Wohnnutzung, nicht wesentlich störende
Gewerbebetriebe und
Handwerksbetriebe erlaubt, die der Versorgung der Bewohner des Gebietes dienen. Aufgrund einer gesetzlichen Vorrangklausel ist auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten Rücksicht zu nehmen. Eine Wohnnutzung ist nur insoweit zulässig, als das Nebeneinander von Landwirtschaft und Wohnen nicht zu einer Störung der Wohnnutzung führt, etwa durch Lärm oder Gerüche.