Dorfgericht


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Dorfgericht
Das Dorfgericht war ein auf ein Dorf beschränktes Niedergericht vom 13. teilweise bis ins 19. Jahrhundert bei verminderter Kompetenz. Das Recht (Dorfrecht), nach dem geurteilt wurde, war in Dorfordnungen verzeichnet. Der Grund- oder Dorfherr war Gerichtsherr. Seit dem späten Mittelalter liegt die Gerichtsherrschaft vor allem in der Hand des Territorialherrn. So wurde das Dorfgericht seit dem 14. Jahrhundert auch ordentliches Gericht der persönlich freien Bauern.

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