Dorfordnung


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Dorfordnung
Dorfordnungen regeln vom frühen Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert das Zusammenleben der Gemeindemitglieder in einem Dorf, die Rechte und Pflichten der Bauern und zumeist auch die der Einwohner ohne Ackerland in der Gewannflur (Seldner, Gärtner, KötterHäusler), soweit sie gemeindeberechtigt waren. Hausgenossen und Gesinde standen unter der Munt des Hausherrn.

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