Dorfordnungen regeln vom frühen Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert das Zusammenleben der Gemeindemitglieder in einem Dorf, die Rechte und Pflichten der
Bauern und zumeist auch die der Einwohner ohne Ackerland in der
Gewannflur (
Seldner, Gärtner,
Kötter,
Häusler), soweit sie gemeindeberechtigt waren.
Hausgenossen und
Gesinde standen unter der
Munt des Hausherrn.