Durchführungsbestimmung


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Durchführungsbestimmung
Als Durchführungsbestimmungen werden in der Politik begleitende Regelungen zu GesetzenVerordnungen und Erlässen bezeichnet. Sie dienen der klaren Administration des Gesetzes und werden von der Exekutive erlassen:
  • im Regelfall vom zuständigen Minister, der dazu von der Legislative (Bundestag, National-, Bundesrat usw.) ermächtigt wird;
  • Vorgänge mit geringerer Bedeutung werden auch direkt von Verwaltungsstellen geregelt.
Sie präzisieren verbindlich für jedermann die Anwendung von Gesetzen.

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