Ein
durchschossenes Exemplar bezeichnet in der
Buchherstellung ein Buch oder einen Druck, bei dem nach jeder bedruckten eine leere Seite eingebunden wurde, um handschriftliche Ergänzungen oder Notizen auf der jeweils gegenüber liegenden Seite zu ermöglichen. Dies kann bereits durch den
Verlag erfolgt oder vom Eigentümer des Buches beim
Buchbinder veranlasst worden sein. Anders als beim Einlegen loser Blätter sind durch das Einfügen von Leerseiten nachträgliche Ergänzungen im durchschossenen Exemplar dauerhaft gesichert (so etwa bei Drucken alter Rechtstexte oder bei Bühnenmanuskripten wie dem
Regiebuch).