E-Justice


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E-Justice
E-Justice ist der Oberbegriff für elektronisch abgewickelte Abläufe des Gerichtswesens. Dazu zählt auch der Elektronische Rechtsverkehr (kurz ERV) zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden auf der einen Seite, sowie Parteivertretern (RechtsanwältenNotaren etc.) Bürgern und Unternehmen auf der anderen Seite. Die Einführung des ERV ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Gesetzgeber, Justiz und Anwaltschaft. Neben der Kommunikation werden auch elektronische Register- und Aktenauskünfte sowie elektronische Aktenführung von der Begrifflichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs erfasst. Teilweise übernehmen auch allgemeine E-Government-Lösungen ähnliche Aufgaben. So enthält etwa das österreichische System FinanzOnline auch eine Komponente für eine Gerichtskommunikation. In der Tschechischen Republik wurde 2015 eine rechtsverbindliche Verwendung der sog. "Datova schranka" (Elektronischer Briefkasten) für juristische Personen eingeführt. Die klassische Kommunikation (in Papierform) wird zwar noch akzeptiert aber mit finanziellen Sanktionen belegt. Dies betrifft u.A. die gesamte Kommunikation mit dem Finanzamt (auch Steuererklärungen). Allen natürlichen Personen wurde ebenfalls automatisch ein solcher Briefkasten eingerichtet. Die Nutzung ist aber bisher freiwillig. In Deutschland wurde der Gesetzesentwurf zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs am 13. Juni 2013 von der Bundesregierung in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung angenommen.

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