Ein
Edikt (von lat.
edicere „verordnen“, „bekanntmachen“) bezeichnet im
römischen Recht öffentliche Erklärungen des
Magistrats, besonders die der
Prätoren zu Grundsätzen der Anwendung des Rechts (Rechtsschutzverheißung) während ihrer Amtszeit. Später wurden damit auch Gesetze des
Kaisers bezeichnet.