Ehenichtigkeit (Kirchenrecht)


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Ehenichtigkeit (Kirchenrecht)
Das Ehenichtigkeitsverfahren nach dem kanonischen Recht (umgangssprachlich auch Eheannullierung genannt) ist ein Verfahren, in dem vom zuständigen Gericht der katholischen Kirche die kirchenrechtliche Nichtigkeit der Ehe ausgesprochen wird. Damit wird rechtswirksam festgestellt, dass die auf Wunsch einer oder beider Parteien überprüfte Ehe aus kirchlicher Sicht aufgrund der Ungültigkeit der Eheschließung nach katholischem Eherecht nicht gültig zustandegekommen ist. Die Nichtigkeitserklärung ist also keine Auflösung einer bestehenden Ehe, sondern die Feststellung der Tatsache, dass nach katholischem Verständnis von Anfang an keine gültige Ehe bestand, weil dem Eheabschluss eines der nach katholischem Verständnis konstitutiven Wesensmerkmale fehlte.

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