Ehrenamt ist im ursprünglichen Sinn ein Engagement in öffentlichen Funktionen durch eine Wahl (z. B. Vereinsvorstand, Ratsmitglied oder Schöffin). Der Begriff Ehrenamt ist nicht klar von dem „
bürgerschaftlichem Engagement“ oder der „Freiwilligentätigkeit“ abgegrenzt. Im Allgemeinen wird darunter
altruistisches Handeln verstanden, bei der eine Einzelperson oder eine Gruppe freiwillig und unentgeltlich Arbeit leistet.