Die
Eidgenössische Bankenkommission (EBK) der
Schweiz war eine von Einzelweisungen des
Bundesrates unabhängige Verwaltungsbehörde des Bundes, die nicht in die Zentralverwaltung eingegliedert, sondern lediglich administrativ dem
Eidgenössischen Finanzdepartement zugeordnet war. Die Aufsicht über die ihr unterstellten Teilbereiche des Finanzsektors war der EBK zur selbständigen Erledigung übertragen.