Eigentum (Deutschland)


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Eigentum (Deutschland)
In der deutschen Rechtswissenschaft bezeichnet Eigentum das Herrschaftsrecht einer Person über eine Sache. Für das Privatrecht sind in des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) seine Eigenschaften bestimmt: Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.

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