Der Begriff
Einbahnstraße (veraltet auch:
Einrichtungsstraße) oder
Einbahn (in Österreich) bezeichnet eine
Straße, in der sich
Fahrzeuge nur in eine Richtung bewegen dürfen. Durch eine entsprechende
Beschilderung wird der Verkehrsteilnehmer auf diese Verkehrsregelung hingewiesen. Die Einbahnstraßenregelung gilt für den gesamten Fahrzeugverkehr, für Radfahrer kann allerdings durch eine Zusatzbeschilderung die Fahrt entgegen der Einbahnstraße freigegeben sein. Grundsätzlich ist zwischen einer
echten und einer
unechten Einbahnstraße zu unterscheiden. Unechte Einbahnstraßen verbieten zwar die Einfahrt auf einer Seite, dürfen aber innerhalb in beiden Richtungen befahren werden. Das Gegenteil einer Einbahnstraße ist die
Gegenverkehrs- oder Zweirichtungsstraße.