Ein
Eingriff ist eine rechtfertigungsbedürftige Auswirkung einer staatlichen Maßnahme auf das Schutzgut eines
Grundrechts und ist damit die zweite Stufe einer Grundrechtsprüfung. Das
Bundesverfassungsgericht spricht innerhalb der deutschen Grundrechtsdogmatik insoweit von einem Eingriff in den eröffneten
Schutzbereich eines Grundrechts.