Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gehören in Österreich zu den betrieblichen Einkunftsarten. Dazu zählen die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft , Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und Einkünfte aus Gewerbebetrieb . Das Einkommensteuergesetz (EStG) ist anzuwenden und im Speziellen die Randziffern (Rz) 5001 bis 5188 der Einkommensteuerrichtlinien 2000.