Das
Einstiegsgeld (ESG) ist eine Sozialleistung zur Förderung der Existenzgründung bzw. zur Förderung der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit für Bezieher von
Arbeitslosengeld II nach dem
SGB II in Deutschland. Aus wirtschaftspolitischer Sicht handelt es sich um eine
Subvention. Das Einstiegsgeld wird als
Ermessensleistung gewährt. Es wird zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gezahlt. Neben Einstiegsgeld können Bezieher von Arbeitslosengeld II bei Aufnahme oder Ausübung einer selbständigen Tätigkeit für die Beschaffung von Sachgütern auch Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach SGB II erhalten.