Im Rahmen der Rechnungslegung von
Konzernen wird bei der Aufstellung der
Bilanz nach der Anzahl an rechtlich selbstständigen Unternehmen, die in der Bilanz erfasst werden, zwischen dem Einzelabschluss und dem
Konzernabschluss unterschieden. Der Einzelabschluss, der in
Deutschland nach den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) und
HGB erstellt werden muss, berücksichtigt nur ein Unternehmen. Der im handelsrechtlichen Einzelabschluss ermittelte
Bilanzgewinn bildet die Grundlage für die Gewinnausschüttung. Bei einer Aktiengesellschaft bestimmt also der Gewinn im Einzelabschluss des
Mutterunternehmens über die Höhe der
Dividende.