Das
Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz – ENeuOG) vom 27. Dezember 1993 entstand aus der Notwendigkeit, die
Richtlinie 91/440/EWG zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft – Unabhängigkeit der Eisenbahnunternehmen von staatlichen Einflüssen, finanzielle Gesundung der Unternehmen, Trennung der Eisenbahninfrastruktur vom Transportbereich, Öffnung der Schienennetze für Dritte – in deutsches Recht umzusetzen. Gleichzeitig sollten die
Sondervermögen Deutsche Bundesbahn und
Deutsche Reichsbahn zu einem nicht rechtsfähigen Sondervermögen des Bundes unter dem Namen
Bundeseisenbahnvermögen zusammengeführt werden. Die mit diesem Gesetz eingeleitete Neuordnung des Eisenbahnwesens in Deutschland wird auch als
Bahnreform bezeichnet.