Endogene Regionalentwicklung


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Endogene Regionalentwicklung
Endogene Regionalentwicklung (auch Eigenständige Regionalentwicklung) ist ein Konzept der Raumordnung, bei dem die sozioökonomische Entwicklung einer Region nicht vorrangig durch äußere Impulse (staatliche Eingriffe oder Handelsverflechtungen mit anderen Regionen) geschehen soll, sondern durch die Nutzung regionseigener Potentiale. Dabei sind sowohl Entwicklungspotentiale im wirtschaftlichen als auch im sozialen Bereich mit einbezogen. Als Schlagwort dient in diesem Zusammenhang der Begriff „Hilfe zur Selbsthilfe“ (Subsidiaritätsprinzip). Die endogene Regionalentwicklung ist ein informelles Instrument der Raumordnung und hat damit keine Rechtsverbindlichkeit.

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