Endogene Regionalentwicklung (auch
Eigenständige Regionalentwicklung) ist ein Konzept der
Raumordnung, bei dem die sozioökonomische Entwicklung einer
Region nicht vorrangig durch äußere Impulse (staatliche Eingriffe oder Handelsverflechtungen mit anderen Regionen) geschehen soll, sondern durch die Nutzung regionseigener Potentiale. Dabei sind sowohl Entwicklungspotentiale im
wirtschaftlichen als auch im
sozialen Bereich mit einbezogen. Als
Schlagwort dient in diesem Zusammenhang der Begriff „Hilfe zur Selbsthilfe“ (
Subsidiaritätsprinzip). Die endogene Regionalentwicklung ist ein informelles Instrument der Raumordnung und hat damit keine Rechtsverbindlichkeit.